AKTUELLES

Trauer um Karin Huonker
Der GHV nimmt mit großer Trauer Abschied von seiner langjährigen Vorsitzenden Karin Huonker. Sie ist am 11. Januar 2021 nach langer, schwerer Krankheit verstorben.
Seit den 1990er Jahren war sie aktives Ausschussmitglied. Ab Mai 2009 bis heute hat sie die Geschicke des Vereins mit viel Engagement, zunächst als erste Vorsitzende und zuletzt als Stellvertreterin, geleitet. In ihre Amtszeit fielen u.a. die Umgestaltung von Rottweil Mitte, bei der sie wesentliche Impulse setzte. Sie hatte die federführende Organisation des erfolgreichen Rottweiler Spieletages und trug mit ihrem Ideenreichtum zu einem gelungen Eröffnungsfest des thyssenkrupp Testturms bei. Den beliebten Rottweiler Weihnachtsmarkt würde es ohne sie in dieser Form nicht geben. Die Inhaberin des Lederwarenhauses Hügel in der unteren Hauptstraße war Sprachrohr und Netzwerkerin in verschiedenen Ausschüssen. Sie verband die Belange des Einzelhandels immer mit einer positiven Entwicklung der gesamten Rottweiler Innenstadt und stand in enger, partnerschaftlicher Verbindung zur städtischen Wirtschaftsförderung. Mit großem ehrenamtlichen Einsatz brachte sie sich in die Rottweiler Delegation ein, die Bewertungskommission für den Zuschlag der Landesgartenschau 2028 zu überzeugen. Bis zuletzt bekleidete sie das Amt der zweiten Vorsitzenden des GHV. Für ihr Engagement wurde Karin Huonker noch vor wenigen Tagen mit der Bürgermedaille von Rottweil ausgezeichnet.
Mit Karin Huonker verliert der GHV eine offene, lebenslustige, humorvolle und eine über alle Maße engagierte und beliebte Persönlichkeit, der wir viel zu verdanken haben. Der Austausch mit ihr, ihre Ideen und ihre individuelle Sicht der Dinge werden wir vermissen. Ihr verbindendes Wesen und ihr Geschick, unterschiedliche Standpunkte konstruktiv zusammenzuführen, werden uns fehlen.
Der GHV ist sehr dankbar für die Arbeit von Karin Huonker und die zahlreichen, gemeinsamen Jahre, in denen wir viel erreicht haben. Wir werden Karin Huonker ein ehrendes Andenken bewahren.
Ihrer Familie gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.
Krisenzeiten nutzen: Wir plädieren für unveränderte Öffnungszeiten am Standort Rottweil
In Zeiten, in denen die Bereitschaft der Bevökerung sinkt, sich in den Shopping-Tempeln in Sindelfingen, Konstanz, Stuttgart und Metzingen zu versorgen, sollten wir Händler in Rottweil wieder zu den lang erkämpften Öffnungszeiten aus 2019 zurückkehren!
Die KundInnen werden es uns danken!!!
+++ Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. +++
Der Handelsverband fasst die Änderungen für den Handel in der Verordnung vom 18.10.2020 wie folgt zusammen:
Es bleibt bei der allgemeinen Abstandsregel von 1,5 m.
Eine Flächenbegrenzung für den Einzelhandel gibt es vorerst nicht. Allerdings ist nicht völlig undenkbar, dass die Ordnungsbehörden auf regionaler Ebene ein solches Abstandsgebot erlassen.
Eine Maske muss weiterhin in allen Einkaufszentren und Laden Geschäften sowie auf Märkten getragen werden.
Gemäß § 2 Ziff. 3 muss aber keine Maske getragen werden, sofern am Einsatzort keine Kunden sind
Auch muss keine Maske getragen werden, wenn ein anderweitiger, mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.
Die Hygieneanforderungen für den Einzelhandel sind verschärft worden:
so muss gemäß § 4 Abs. 1 Ziff. 1 die Begrenzung der Personenzahl auf Grundlage der räumlichen Kapazitäten und die Regelung von PersonenStrömen und Warteschlangen unbedingt gewährleistet werden, damit eine Umsetzung der Abstandsregel nach § 2 (1,5 m) ermöglicht wird
die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen ist verpflichtend, soweit diese dem Aufenthalt von Personen dient. Ferner muss die regelmäßige Wartung von Lüftungsanlagen nachgewiesen werden.
Gemäß § 5 ist die Erstellung und die Vorhaltung eines Hygienekonzeptes auf der Grundlage dieser Verordnung nunmehr auch für den Einzelhandel gemäß § 14 Ziff. 8 verpflichtend. Die Pflicht zur Erhebung der Daten der Besucher ist für den Handel erfreulicherweise aber ausdrücklich nicht vorgeschrieben.
Gemäß § 20 dürfen die zuständigen Behörden weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen erlassen. Diese können aus wichtigem Grund im Einzelfall Abweichungen von den durch diese Verordnung aufgestellten Vorgaben zu lassen.
Die Verordnung tritt spätestens am 30. November 2020 außer Kraft.
Aktuell möchen wir Ihnen die Seiten der
und des
Handelsverband Baden-Württemberg zur weiteren Orientierung nahelegen.
Fragen rund um Finanzierung, Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfe gibt die IHK unter der Corona-Hotline 07721 922 244.
WIR IM GHV

Der Gewerbe- und Handelsverein Rottweil e.V. Verein wurde im Jahre 1859 gegründet und feierte 2009 sein 150jähriges Jubiläum. Eine Zahl auf die wir mit Stolz schauen. Doch nicht nur unsere Tradition sondern auch die nachhaltige Zukunft des Rottweiler Einzelhandels liegt uns am Herzen, deshalb sind folgende Ziele und Aufgaben im Mittelpunkt unserer Bestrebungen:
- Ständiger Kontakt mit der Stadtverwaltung Rottweil und den berufsständischen Organisationen, um die Anliegen der Gewerbetreibenden und der freien Berufe rechtzeitig vortragen und vertreten zu können
- durch Werbung und Öffentlichkeitsarbeit das Leistungsangebot der Mitglieder in der Öffentlichkeit darstellen
- durch Vortragsveranstaltungen die Mitglieder in der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung unterstützen
- durch Mitwirkung in örtlichen und überörtlichen Organisationen zur Stärkung des selbständigen Mittelstandes beitragen.
Im Lauf der Jahre haben wir uns mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen, wie z.B. Leistungsschau „100 % Rottweil“, Rottweiler Eseltage in Verbindung mit dem Verkaufsoffenen Sonntag, Weihnachtsmarkt, Lange Einkaufsnacht, Osteraktionen, thyssenkrupp Testturm Turmeröffnung usw., für die Belange der Gewerbetreibenden in Rottweil eingesetzt und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Stadtmarketing und zur Förderung der Wirtschaft in unserer Stadt. Durch die Einrichtung unserer Geschäftsstelle haben wir immer eine Ansprechpartnerin für alle Belange unserer Mitglieder.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


ROTTWEILER-TALER

Was ist der Rottweiler Taler?
Der Rottweiler Taler ist der Gutschein für Rottweil. Jeder Rottweiler Taler hat einen Wert von 10,00 EUR. Der Taler ist in allen teilnehmenden Rottweiler Fachgeschäften einlösbar.
Wie funktioniert der Rottweiler Taler?
Sie können die Taler bei der Volksbank Rottweil eG oder der Kreissparkasse Rottweil kaufen.
Zu den Talern können Sie ein kleines Säckchen erwerben, in welchem die Taler schön verpackt werden. Danach können Sie die Rottweiler Taler in allen teilnehmenden Geschäften als Gutscheine einlösen.
Wo bekomme ich den Rottweiler Taler?
Sie können den Rottweiler Taler in den innerstädtischen Geschäftsstellen der Volksbank Rottweil eG und der Kreissparkasse Rottweil erwerben.
Volksbank Rottweil eG, Hochbrücktorstrasse 27, 78628 Rottweil
Kreissparkasse Rottweil, Hochbrücktorstrasse 9, 78628 Rottweil
Der Gewerbe- und Handelsverein Rottweil e.V. hat sich zur Aufgabe genommen, die Stadt Rottweil lebenswerter zu machen. Leben und Einkaufen in einer Stadt mit mittelalterlichem Stadtkern und gleichzeitig der bundesweit höchsten Besucherplattform auf dem thyssenkrupp Testturm. Vergangenheit trifft Zukunft. Unser Ziel ist es die Stärken des regionalen Einzelhandels aktiv hervorzuheben und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

MITGLIED WERDEN

Wir würden uns sehr über Ihre Mitgliedschaft im GHV Rottweil freuen.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
GHV Rottweil – mit uns bewegt sich was.
Werden Sie Mitglied und bewegen Sie aktiv mit.
Beitrittserklärung ausfüllen und anschliessend an die unten angegebene Adresse des GHV Rottweil schicken oder faxen.
Beitrittsformular GHV Rottweil (PDF)
Beitrittsformular GHV Rottweil (WORD)
Zum Betrachten der pdf-Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader. Sollten Sie dieses Programm nicht installiert haben, können Sie sich es durch einen Klick auf das Acrobat Reader Symbol kostenlos herunterladen.
KONTAKT

Gewerbe- und Handelsverein Rottweil e.V.
Geschäftsstelle
Durschstraße 91 78628 Rottweil |
Telefon: 0741 88 20 Telefax: 0741 94 22 736 |
E-Mail: info(at)ghv-rottweil.de Internet: www.ghv-rottweil.de |